Bestehen Zweifel an der methodischen Qualität eines Gutachtens,
kann eine „Psychologische Stellungnahme“ nach den europäischen Richtlinien zur Erstellung psychologischer Gutachten als gesonderte Dienstleitung in Auftrag gegeben werden.
Eine Expertise ist kein Zweitgutachten, sondern eine „Stellungnahme zu einem Gutachten oder einer Fragestellung ohne eigene Befunderhebung“.
Sie dient der Prüfung der Einhaltung methodischer Anforderungen und Standards. Sie äußert sich beispielsweise zu der methodischen Qualität eines Gutachtens bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit eines Patienten, jedoch nicht zu Berufsfähigkeit selbst.
Psychologische Stellungnahmen sind keine Gutachten, sondern Maßnahmen zur Qualitätssicherung der psychologischen Sachverständigen-Tätigkeit.
Auftraggeber können Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, aber auch anwaltlich nicht vertretene Personen sein.
Auf Basis der vorhandenen Akten kann eine Vorprüfung der Sachlage angeboten werden. Dabei wird beurteilt, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder die gegebene methodische Qualität des Vorgutachtens eine Expertise eher überflüssig macht.